Erfolgreicher Regress gegen den Spediteur bei nasser Containerware
Es handelte sich um einen Transport von insgesamt zwei Containern mit Papierrollen von Hamburg per Seefracht nach Portugal. Auf dem Seeweg vernässten die aufrecht gelagerten Papierrollen in einem der Container von unten, so dass sich die Papierkerne verformten und nur noch ein Schrottwert zu erzielen war. Die durch einen Gutachter angefertigten Salzwassertests waren positiv.
Die Gegenseite lehnte die Haftung im Folgenden mit der Begründung ab, es habe sich kein außergewöhnliches Ereignis auf dem Seeweg ereignet und die Vernässung der Ware wäre daher wahrscheinlich auf Kondensation zurückzuführen. Die positiven Salzwassertests erklärten sich durch den hohen Salzgehalt der Luftfeuchtigkeit auf See. Es war unstreitig, dass der Container bei Übernahme unbeschädigt schien. Eine nachträgliche Beschädigung war ebenso nicht festzustellen, da der Container zur gutachterlichen Besichtigung nicht mehr zur Verfügung stand.
BRANCHE
Papier-Industrie
LEISTUNG
Regress
„Oft ist eine ungewöhnliche und kreative Argumentation notwendig, um einen fraglichen Schadenverlauf abzubilden.“
Jan Scharwei
Jurist Reck & Co.
Unser Ansatz:
Die positiven Salzwassertests weckten den Eindruck, dass eine Vernässung durch Kondensation unwahrscheinlich erschien. Weiter ist es bei einem Transport von kalten Gefilden – in diesem Fall Hamburg im Winter – in Richtung des warmen Portugals grundsätzlich unwahrscheinlich, dass Kondensation in hohem Maße auftritt. Darüber hinaus verfügen Papierrollen über weitaus weniger Warenfeuchte als z. B. bekannt anfällige Waren wie Kaffee- oder Kakaobohnen. Durch eine außergewöhnliche Hilfestellung mittels beispielhafter Überschlagsrechnung konnten wir ebenfalls die unbestechliche Physik auf unsere Seite holen.
In Anbetracht herrschender Durchschnittstemperatur und -luftfeuchtigkeit auf der Reise konnten wir berechnen, dass die höchstmögliche Luftfeuchtigkeit im betroffenen 40 Zoll hohen Container ca. ein Volumen von 0,7 – 2 l Wasser enthielt. Um den Boden des Containers vollständig in einer Höhe von 5 mm zu vernässen, wären hingegen ca. 150 l Wasser notwendig. Darüberhinaus ist zu berücksichtigen, dass sich Kondensationsnässe auch an den Wänden und Decken niederschlägt und niemals 100 % der Feuchtigkeit auskondensieren. Weiterhin waren die Papierrollen nicht bloß 5 mm hoch vernässt, sondern ca. 15 cm, was selbst unter Berücksichtigung etwaiger Kapilarkräfte noch eine ursprüngliche Vernässung von einigen Zentimetern Höhe voraussetzt. Die für eine Vernässung durch Kondensation notwendigen Wassermengen lagen folglich etwa um den Faktor 4000 höher als physikalisch möglich.
Das Ergebnis:
Nach weiterer Diskussion dieses Argumentationsansatzes konnten wir entgegen der bis dahin strikten Haftungsablehnung einen angemessenen, außergerichtlichen Vergleich erzielen. Dieser Fall zeigt, dass oft auch ungewöhnliche und kreative Argumentationsstränge notwendig sind, um einen fraglichen Schadenverlauf abzubilden. Umso hilfreicher ist es natürlich, wenn man die Naturgesetze auf seiner Seite weiß.
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